Ich bitte Sie um telefonische Terminvereinbarung für ein Erstgespräch.
Falls Sie per Email Kontakt aufnehmen, bitte ich Sie um Angabe Ihrer Telefonnummer.
Das Erstgespräch ist die erste gemeinsame Einheit der psychotherapeutischen Behandlung und dient der Einschätzung der seelischen Symptomatik und Sie bekommen einen Überblick über:
· die Art der Behandlung in dieser psychotherapeutischen Behandlung
· den Ablauf einer Stunde mit Hypnose
· die empfehlenswerte Frequenz für Sie
· die Informationen über meine Rahmenbedingungen
Liegt eine somatische Symptomatik vor, bespreche ich mit Ihnen eine etwaig weitere medizinische Abklärung der körperlichen Beschwerden. Die erzielten Erfolge basieren auf dem guten Zusammenwirken von beiden Seiten.
Weinviertel
2130 Mistelbach, Oberhoferstraße 138/5 , "Mistelpromenade"
Die Praxis ist barrierefrei erreichbar und bietet eine Parkmöglichkeit auf einem beschilderten ( Praxis Top 5 ) & behindertengerecht ausgewiesenen Patientenparkplatz innerhalb der Anlage.
Das Honorar beträgt für das Erstgespräch € 90,- und die Bezahlung erfolgt am Ende des ersten Sitzungstermins.
Bei entsprechender Indikation und dem Vorliegen krankheitswertigen Symptomen ist eine Teilrefundierung der Psychotherapie durch die Krankenkasse möglich.
Es ist mir ein Anliegen, dass psychotherapeutische Behandlung leistbar ist.
Vollfinanzierte Psychotherapieplätze sind jedoch von den Krankenkassen stark kontingentiert und in meiner Niederlassung leider nur beschränkt verfügbar,
bitte um telefonische Nachfrage betreffend der Verfügbarkeit.
Die Sozialversicherungen gewähren auf Antrag einen Zuschuss pro Einzelsitzung von derzeit mindestens € 28,93 manche Krankenkassen zahlen jedoch inzwischen deutlich mehr. Die Richtwerte finden Sie unter: https://www.psychotherapie.at/patientinnen/finanzierung,
oder Sie erkundigen sich nach dem Erstgespräch über die genaue Höhe bei Ihrem Sozialversicherungsträger,
WICHTIG: Vor der zweiten Therapiesitzung ist eine ärztliche Untersuchung
( von einem Arzt/ einer Ärztin für Allgemeinmedizin, für Psychiatrie/Neurologie oder Innere Medizin) erforderlich und eine " Bestätigung über die Inanspruchnahme von Psychotherapie".
Dies dient dazu, eventuelle körperliche Erkrankungen abzuklären bzw. auszuschließen.