Termine nach Vereinbarung ...

Ich bitte Sie um telefonische Terminvereinbarung für ein Erstgespräch.

Falls Sie per Email Kontakt aufnehmen, bitte ich Sie um Angabe Ihrer Telefonnummer.

 

Das Erstgespräch ist die erste gemeinsame Einheit der psychotherapeutischen Behandlung und dient der Einschätzung der seelischen Symptomatik. 

Es ist als wesentlicher Bestandteil der Therapie kostenpflichtig und die Bezahlung erfolgt am Ende der ersten Einheit.

Dann steht Ihnen frei, über eine weitere therapeutische Zusammenarbeit zu entscheiden.

Denn die erzielten Erfolge basieren auf dem guten Zusammenwirken von beiden Seiten.

 

Sie bekommen im Erstgespräch einen Überblick über:

 

· die Art der psychotherapeutischen Behandlung 

 

· den Ablauf einer Stunde mit Hypnose

 

· die empfehlenswerte Frequenz für Sie

 

· die Informationen über meine Rahmenbedingungen

 

Liegt eine somatische Symptomatik vor, bespreche ich mit Ihnen eine etwaig weitere medizinische Abklärung der körperlichen Beschwerden.  

 

Praxis im Weinviertel

2130 Mistelbach, Oberhoferstraße 138/5 , "Mistelpromenade"

 

Die Praxis ist barrierefrei erreichbar und bietet eine Parkmöglichkeit auf einem beschilderten ( "Praxis Top 5" ) & behindertengerecht ausgewiesenen Patientenparkplatz innerhalb der Anlage.

  

Über die Kosten...

informiere ich gerne persönlich.  Die Dauer und daher auch die zu erwartenden Kosten der Therapie besprechen wir in den ersten Sitzungsterminen.  

Bei entsprechender Indikation und dem Vorliegen krankheitswertiger Symptome ist eine Teilrefundierung der Psychotherapie durch die Krankenkasse möglich.

 

Vollfinanzierte Psychotherapieplätze sind von den Krankenkassen stark kontingentiert und in meiner Praxis nur eingeschränkt verfügbar. Daher bitte ich bei dringenden Bedarf um telefonische Nachfrage betreffend der Verfügbarkeit.

 

Teilrefundierung durch die Krankenkasse

Die Sozialversicherungen gewähren auf Antrag einen Zuschuss pro Einzelsitzung. Die Richtwerte finden Sie unter: https://www.psychotherapie.at/patientinnen/finanzierung,

oder Sie erkundigen sich über die genaue Höhe bei Ihrem Sozialversicherungsträger. 

 

WICHTIG: Vor der zweiten Therapiesitzung ist dazu eine ärztliche Untersuchung

( von einem Arzt/ einer Ärztin für Allgemeinmedizin, für Psychiatrie/Neurologie oder Innere Medizin) erforderlich und eine "Ärztliche Bestätigung für die Inanspruchnahme von Psychotherapie". 

Dies dient dazu, eventuelle körperliche Erkrankungen abzuklären bzw. auszuschließen.